BI- Hinweis an das Bundesverfassungsgericht zur "Klage Bremens"

Pressemitteilung vom 18.06.2006

Verteiler: Medien und Pressestellen in Bremen, nachrichtlich: BI-Unterstützer/innen

Sehr geehrte Frau Journalistin, sehr geehrter Herr Journalist,

mit der als pdf-Datei beigefügten Bestätigung teilt der Präsidialrat des Bundesverfassungsgerichts der Bürgerinitiative „Keine Stadtautobahn durch Bremen!“ mit, dass der nachfolgend im Wortlaut angehängte Hinweis der Bürgerinitiative auf „einen verschwenderischen Umgang des Bremer Senats mit Haushaltsmitteln“ beim Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß eingetroffen und „dem zuständigen Dezernat zur Kenntnis zugeleitet“ worden ist.
Die Bürgerinitiative verbindet mit dieser Eingangsbestätigung die Hoffnung, dass die Richter, die über die angekündigte Klage Bremens zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu entscheiden haben werden, nicht nur für die fragwürdige Präsenz von teuren Staatskarossen und hoch bezahlten Länderfunktionären bei der mündlichen Gerichtsverhandlung sensibel sind, sondern auch für unnötige Geldausgaben auf ‚niederer Ebene’, wie z.B. bei überdimensionierten Straßenbauten.
In diesem Zusammenhang erinnern wir gern an die Äußerung des Vertreters des Bremer Amts für Straßen und Verkehr, der bei dem Erörterungstermin über die mehr als 150 Einwendungen gegen den Straßenausbau am 15. Dezember 2004 die kritisierte Überdimensionierung des Straßenausbaus mit dem Hinweis rechtfertigte: „Man kann sich ja auch einen Neunsitzer anschaffen, auch wenn man nur mit vier Personen fährt.“ (vgl. Pressemitteilung unter: Pressemitteilung 2004

Nachfolgend finden Sie das Schreiben der Bürgerinitiative, das mit Datum vom 14. April 2006 per E-Mail an das Bundesverfassungsgericht übermittelt wurde, im WORTLAUT:

An: Die Geschäftsstelle des II. Senats des Bundesverfassungsgerichts

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der von der Freien Hansestadt Bremen eingereichten Klage, deren grundsätzliche Berechtigung wir als Bremer Bürgerinnen und Bürger durchaus nicht in Frage stellen, möchten wir nur auf einen bemerkenswerten Widerspruch aufmerksam machen, den wir in der beigefügten soeben getroffenen Vereinbarung der Regierungsparteien CDU und SPD sehen: In den Eckpunkten dieses >Einigungspapiers< werden ganz am Ende der 5seitigen Liste unter dem Stichwort >Innenstadt (Concordia-Tunnel)< Haushaltsmittel in Höhe von 2.052,00 T€ ausgewiesen. Dieser Millionenbetrag soll für eine Straßenaufweitung bereitgestellt werden, die nach überfraktioneller (sic!) Auffassung aller kommunalpolitisch zuständigen Gremien (Ortsbeiräte) unnötig und zudem überdimensioniert ist. Die Einwände unserer Bürgerinitiative finden Sie in unserer Stellungnahme zusammengefasst, die wir anlässlich der jüngsten Beratung dieses Vorhabens in der Baudeputation bereits abgegeben und unter Pressemitteilung vom 8.12.2005 veröffentlicht haben. Der in dem Eckpunkte-Papier angegebene Betrag kann nur ein erste Teilbetrag sein, denn lt. Presseberichten im Nachgang zum Beschluss der Baudeputation, „kostet die Aufweitung zwischen Hollerallee und Bismarckstraße insgesamt 25 Millionen Euro, wovon auf Bremen rund 5,5 Millionen entfallen.“ (Weser-Kurier 9.12.2005)

Gegen diesen - auch aus unserer Sicht als Bundesmittel finanzierende Steuerzahler - verschwenderischen Umgang des Bremer Senats mit Haushaltmitteln melden wir unsere Bedenken an und bitten das Bundesverfassungsgericht, diesen Gesichtspunkt im Rahmen seiner Beratungen zur Klage Bremens mit zu berücksichtigen. Für Ihre diesbezügliche Aufmerksamkeit und Mühe danken wir Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Knebel, zurzeit Sprecher

Anlage: pdf.-Datei Antwort/Eingangsbestätigung des Bundesverfassungerichts vom 3. Mai 2006