Deutscher Naturschutzring - Pressemitteilung vom 28. September 2007


Nach dem "Feinstaub - Urteil"
des Bundesverwaltungsgerichts:

Interview mit dem Kläger

Bundesweites Recht auf saubere Luft
Thomas Pany 28.09.2007

Nach dem Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
Fragen an den Kläger Dieter Janecek

Wie gefährlich Feinstaub tatsächlich sein kann, das offenbarte erst kürzlich eine Studie von Wisenschaftlern aus Chicago (vgl. Ist Sport doch Mord? (1)): die kleinen Partikel lösen demnach entzündliche Prozesse in der Lunge aus, was das Risiko für Infarkte und Thrombosen erhöht.
Verständlich also, dass das Urteil (2), welches das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gestern in Sachen Feinstaub fällte, für großen Wirbel sorgte. Denn es erkannte - im Gegensatz zu den kommunal- und landespolitischen Verantwortlichen - den Ernst der Lage an und gibt Bürgern künftig das Recht, bessere Luft einzuklagen. Ein Urteil, das Städte unter Handlungsdruck setzt.

Die Landeshauptstadt München habe Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung gesundheitsschädlicher Feinstaubpartikel-Immissionen mit unzutreffender Begründung abgelehnt, so entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern zugunsten des Klägers Dieter Janecek, Geschäftsführer der bayerischen Grünen und Anwohner der vielbefahrenen Landshuter Allee, einer Art Stadtautobahn im Münchner Westen.

In den Medien wurde das Urteil gestern als "sensationell" (3) gewertet, mit bundesweiter Signalwirkung: Betroffene können künftig unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen eingreifen. Als verhältnismäßige Maßnahme käme beispielsweise eine Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs in Betracht.
Telepolis sprach mit dem Kläger.

Es muss und wird sich nun endlich was bewegen

Was bedeutet das Urteil für jemanden, der an einer stark befahrenen Straße
wohnt?


Dieter Janecek: Nach 2 1/2 Jahren Prozessweg mit vielen Rückschlägen,
offensichtlichen Verzögerungstaktikten von Politik und Behörden ist es
erstmal eine große Genugtuung, dass nun endlich dem bestehenden Recht
genüge getant wurde. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
gibt es nun bundesweit ein Recht auf saubere Luft, das für jedermann einklagbar ist.

Für mich persönlich bedeutet dies die konkrete Hoffnung, dass sich in
absehbarer Zeit die Verkehrssituation inklusive Gesundheitsbelastung an
der Landshuter Allee aber auch insgesamt in den Ballungsgebieten bessern
wird: weniger Diesel-Stinker, keine Durchfahrt-LKWs mehr, insgesamt ein
Umdenken weg von der sog. "autogerechten" Stadt hin zu einem modernen
Mobilitätsdenken, das Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer stärker
einbezieht und fördert.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für Autofahrer, speziell für Fahrer von
Dieselautos?


Dieter Janecek: Alle müssen sich darauf einstellen, dass Diesel ab und
unterhalb der Euro 1 Norm ab 2008 innerhalb des Stadtgebiets nicht mehr
fahrberechtigt sind. Ich verstehe, dass dies im Einzelfall zu Härten führen kann
und sich manche ungerecht behandelt fühlen werden, aber anders
kriegen wir keine nachhaltige Verbesserung der Situation vor Ort hin. Ab
2010 werden die Grenzwerte ein weiteres Mal verschärft, dann wird auch
Euro 2 einbezogen.

Wie können Bürger an verbindliche Feinstaubmesswerte gelangen?

Dieter Janecek: An verschiedenen Stationen in München werden zur Zeit
Grenzwerte gemessen. Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit etwa kann man die aktuellen Werte abfragen (4).
Ich gehe davon aus, dass das erfolgreiche Urteil dazu führt, dass Maßnahmen
wie die Umweltzone und die Sperrung des LKW-Durchfahrtverkehrs ergriffen
werden, die für das ganze Stadtgebiet Verbesserungen der Luftsituation bringen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ihren Fall an den Verwaltungsgerichtshof
in München zurückverwiesen. Wie geht es denn da konkret weiter?


Dieter Janecek: Es geht um die Frage, die gutachterlich geklärt werden
muss, wie rechtsverbindlich Meßwerte von einer Meßstation sind, wenn man
einige Meter davon entfernt lebt.

Worauf müssen sich die Behörden nun einstellen?

Dieter Janecek: Das Urteil bedeutet in erster Linie eine konkrete und
unverzügliche Handlungsaufforderung, jetzt nach so langer Blockadehaltung
endlich tätig zu werden. Das richtet sich in erster Linie an den Freistaat
Bayern, der auch nach drei Jahren Grenzwertüberschreitung sich schlicht
weigert, einen vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach eingeforderten
Aktionsplan vorzulegen. Aber auch die Stadt ist nun gezwungen, "nicht
länger die Hände in den Schoß zu legen", wie es der Vorsitzende des
Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag formuliert hat. Fazit: Es muss und
wird sich nun endlich was bewegen. Das ist die gute Nachricht.

Wie sieht denn die Signalwirkung für andere deutsche Städte aus?

Dieter Janecek: Es sind drei Musterklagen vorbereitet bzw. in Vorbereitung,
die sehr schnell, vermutlich schon in der nächsten Woche rausgehen.

Und für Europa?

Dieter Janecek: Es ist eine entsprechende Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg anhängig. Ich gehöre zu den Klägern. Eine
Entscheidung wird Mitte nächsten Jahres erwartet. Das könnte den
Durchbruch in Europa bedeuten.

Links: (1) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26241/1.html (2) www.bverwg.de/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
(3) http://www.sueddeutsche.de/,tt1l2/automobil/artikel/387/135127/"
(4) http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/umweltmedizin/feinstaub.htm

Telepolis Artikel-URL:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26294/1.html