Weser-Kurier 21. März 2006

Weser Kurier / Bremer Nachrichten, 21. März 2006 online

Anwohner klagen gegen Ausbau des Concordia-Tunnels

BREMEN. Mit dem Ausbau der Schwachhauser Heerstraße wird sich in Kürze erneut ein Gericht befassen. Wie die Initiative "Keine Stadtautobahn durch Bremen" gestern mitteilte, haben zwei Anwohner vor dem Oberverwaltungsgericht (1. Instanz) beantragt, den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Straße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße aufzuheben. Er sei fehlerhaft und rechtswidrig. In dem Abschnitt befindet sich auch der Concordia-Tunnel, der so ausgebaut werden soll, dass je Richtung die Straße auch hier doppelspurig befahren werden kann. Mit dem Beginn der Verhandlung wird für Mitte des Jahres gerechnet.Die Eile hat ihren Grund. Denn die Bauarbeiten sollen im Sommer starten. Die Gelder zum Ausbau des Abschnitts sind allerdings noch nicht freigegeben. Dazu, sagt Baubehörden-Sprecher Holger Bruns, bedürfe es noch eines Votums der Wirtschaftsförderungsausschüsse. Bruns: "Wir gehen aber angesichts der politischen Beschlüsse davon aus, dass die Mittel rechtzeitig bewilligt werden, um die Maßnahme in diesem Jahr durchführen zu können." Die Klageschrift gegen den Planfeststellungsbeschluss umfasst 34 Seiten. Verfasst hat das Papier der Bremer Anwalt und Baurechtsexperte Hans Ganten. Er kreidet der Baubehörde an, sie habe nicht glaubhaft darlegen können, weshalb ein vierspuriger Ausbau notwendig sei. So gebe es noch keine politischen Beschlüsse darüber, ob der Abschnitt zwischen Hollerallee und Bismarckstraße etwa Bestandteil einer Lkw-Führungstrasse in Richtung B 75 beziehungsweise zur A 27 sein solle. Die vierspurige Planung mache aber keinen Sinn, wenn sie nicht "entsprechend verkehrsplanerisch festgelegt" werde. Darüber gebe es wiederum noch keinerlei Beschlüsse. Jedenfalls sei die von der Baubehörde behauptete "eigenständige Verkehrsbedeutung" des jetzt anstehenden Abschnitts der Schwachhauser Heerstraße nicht glaubhaft. Ganten kritisiert: "Die Planung ist nicht transparent und nicht vollständig." In seiner Klage weist der Anwalt zudem darauf hin, dass die Auswirkungen auf die Umwelt zu wenig beachtet worden seien, die ein Ausbau und damit zusätzlicher Verkehr nach sich ziehe. Außerdem seien Emissionen (Lärm, Erschütterungen, Luftverschmutzung) zu "gering geachtet" worden. Die Baubehörde sieht der Klage mit Zuversicht entgegen. Man habe den Bauabschnitt genauso sorgfältig geplant wie den zwischen St-Joseph-Stift und Hollerallee. Auch darum habe es eine Auseinandersetzung vor Gericht gegeben, und die Klage sei abgewiesen worden. Bruns: "Wir glauben, dass die Pläne auch diesmal gerichtsfest sind."