Zwielichtige Haltung der DB zum Lärmschutz: Große Versprechen und schöne Programme, aber keine Taten

Pressemitteilung vom 9. Dezember 2008

Verteiler: Redaktionen von Medien in Bremen; nachrichtlich: BI-Unterstützer/innen und verkehrspolitisch interessierte Multiplikator/innen (Beiräte)

Zwielichtige Haltung der DB zum Lärmschutz:
Große Versprechen und schöne Programme, aber keine Taten

Sehr geehrte Frau Journalistin, sehr geehrter Herr Journalist,
sehr geehrte Damen und Herren, liebe BI-Unterstützerin, lieber BI-Unterstützer,

beim jüngsten Treffen der Bürgerinitiative >Keine Stadtautobahn durch Bremen!<
(am 8.12.2008) wurde die Beschäftigung mit den Themen Lärmminderung und Lärmschutz beim Schienenverkehr, die die BI in jüngster Zeit intensiv beschäftigt haben, mit folgender Stellungnahme bilanziert:


Zwischen allgemeinen Erklärungen zum Lärmschutz und dem konkreten Vollzug von Lärmschutzmaßnahmen klafft bei der Deutschen Bahn eine Lücke, die für Betroffene nicht hinnehmbar ist. Beim Concordia- Tunnel wird der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, dass ein beidseitiger Lärmschutz, wie er von den zuständigen Ortsbeiräten nach Norden und Süden gefordert wird, errichtet werden soll. In mehreren Pressemeldungen (z.B. Weser Kurier am 18. November u. v. 2. Dezember 2008) wurde den Lesern dieser Eindruck vermittelt. Tatsache aber ist, dass bisher nur der südliche Schienenstrang beidseitig mit einer Schallschutzwand versehen wird. Damit wird der Lärmschutz nach Norden in Richtung Schwachhausen so gut wie nicht verbessert. Auch das neue Brückenbauwerk, früher für Gewerbe- und Industriegebiete entwickelt, hat ausweislich der Unterlagen gegenüber dem festen Bahndamm eine erhöhte Schallabstrahlung von 5 bis 8 dB. Über den erreichten Grad der Brückendämpfung wird keine Auskunft gegeben. Das nährt den Verdacht, dass die Möglichkeiten der Dämpfungstechniken längst nicht ausgeschöpft worden sind bzw. werden sollen. Was beim Brückenbau, dessen Kosten von 25,5 auf nunmehr 30 Millionen Euro gestiegen sind, geklotzt wird, soll beim Lärmschutz offensichtlich gespart werden - obwohl hierzu eine gerichtliche Verpflichtung besteht! (OVG Bremen vom 21.11.2006!, Az: OVG I D 79/06, dokumentiert unter
OVG061121.pdf )

Wie im Detail vor Ort, so auch im allgemeinen Vollzug der EU- Umgebungsrichtlinie steht die DB auf der Bremse. Die von der EU vorgegebenen Termine für die Lärmbelastungspläne (Juni 2007) sind bis heute für Bremen nicht eingehalten. Bei den Planungen für die Lärmsanierung sind die EU- Termine längst überschritten (Juli 2008). Was diese Verzögerung für die Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung bedeutet, kann jeder Betroffene an fünf Fingern abzählen. Dagegen werden von der DB in der Fachpresse vollmundig Aktivitäten der Lärmvorsorge angekündigt, wie z.B. mit dem Artikel: „Umgebungslärm - Maßnahmen der Deutschen Bahn AG zur Minderung des Schienenverkehrslärms“ (1), die bisher nicht ansatzweise Weise umgesetzt werden. Damit wird nicht nur den Laien, sondern auch den Fachplanern Sand in die Augen gestreut. Darüber hinaus werden auch politische Mandatsträger mit programmatischen Publikationen - wie z.B. „Nationales Verkehrslärmschutzpaket - Lärm vermeiden - vor Lärm schützen“ vom 2. Februar 2007 (2), schlicht getäuscht. Darin werden Maßnahmen und Finanzierungen angekündigt, die in der Bremer Praxis - wie oben angeführt - keine Entsprechung finden. In Bremen muss deshalb - von Initiativen wie von politischen Mandatsträgern - weiter nicht nur um eine zweite Lärmschutzwand am Concordia-Tunnel gekämpft werden, sondern auch um alle sonstigen Verheißungen zur Lärmminderung, die die Bahn in ihren Veröffentlichungen verspricht:

  • regelmäßiges Schienen-Schleifen,
  • Einbau lärmarmer Bremssysteme,
  • Einsatz lärmarmer Güterwagen,
  • optimale Brückendämpfung und schließlich eine
  • Umgehungs-Trasse für Güterzüge aus Wilhelmshaven.

Diese DB-eigenen Anforderungen an aktiven Lärmschutz müssen umgesetzt werden: Sie haben ein Lärmminderungspotential von 15 bis 25 dB, d.h. sie reduzieren den Lärm auf 1/3 bis 1/5 der bisherigen Werte, die unzumutbar sind und Grenzwerte überschreiten.

Ein erster Schritt wäre, die zweite Lärmschutzwand am Concordia-Tunnel unverzüglich zu errichten: Sie erbringt 2 bis 4 dB Minderung für die lärmgeplagten Anwohner. Diese Forderung muss die Stadt Bremen gegenüber der DB durchsetzen, wenn sie nicht das OVG und die Beiräte ignorieren oder verhöhnen will.

Eine Verweigerung von Lärmvorsorge darf von Bremer Verkehrsplanern nicht mit den grundsätzlichen Umweltvorteilen des Bahnsystems entschuldigt werden. Eine solche laxe Haltung gegenüber der DB ist bei dieser Lärmschutz- Praxis nicht hinnehmbar.

(1) Veröffentlich in der Zeitschrift >Lärmbekämpfung<, Nr. 1 Jan. 2007, Seite 24 bis 28.
(2) Herausgegeben vom BM für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Febr. 2007.

Bremen, 9. Dezember 2008 Verfasser / zuständig für Rückfragen: Dipl. Ing. Ulrich Draub,
Tel.: 32 54 98
www.keine-stadtautobahn.de