Bürgerantrag 20.3.03 zum Ausbau Schwachhauser Heerstraße
Antrag von BürgerInnen und Bürgern
für die Sitzung des Beirats Schwachhausen
am 20. März 2003, um 19.30 h, Aula der Schule Freiligrathstr. 11
betreffend den
Sachstand Ausbau der Schwachhauser Heerstraße zwischen Kurfürsten- und Hollerallee:
- Herausnahme aus dem Lkw-Führungsnetz
- Erstellung eines Lärmminderungplans nach § 47a BImSchGesetz + EG-R 2002/49 EG
Anknüpfend an seine Beschlusslage zur Sache möge der Beirat Schwachhausen beschließen:
- Der Beirat lehnt den Ausbau der Schwachhauser Heerstraße in den geplanten Dimensionen ab. Er fordert, die Breite der Fahrstreifen im aktuellen Ausbauabschnitt zu minimieren und dadurch Kosten für Grunderwerb einzusparen.
- Der Beirat setzt sich dafür ein, bei der anstehenden Überprüfung des Bremer Lkw-Führungsnetzes die Strecke zwischen BAB Abfahrt Vahr und dem sog. Nordwestknoten (Hochstraße Breitenweg) herauszunehmen.
- Der Beirat erinnert daran, dass die Stadtgemeinde Bremen nach § 47a Bundesimmissionsschutzgesetz und der EU-Richtlinie 2002/49 EG in Pflicht ist, einen Lärmminderungsplan für Wohngebiete zu erstellen. Er fordert die Stadtgemeinde auf, diesem gesetzlichen Auftrag unverzüglich nachzukommen und Maßnahmen zur Lärmminderung durchzusetzen.
Begründung:
1. Die vorgesehene Dimensionierung beruht auf falschen Annahmen zur Stadtentwicklung, sie ist verkehrspolitisch unnötig und sie nimmt – wie ein außergerichtlicher Vergleich belegt hat – unverhältnismäßig viel Grundeigentum privater Anlieger in Anspruch. Diese Unverhältnismäßigkeit kann durch eine Verringerung der Fahrspurbreiten gemildert werden, die zugleich den Kostenaufwand für den Erwerb von Grundeigentum senken wird.
2. In der Bremischen Bürgerschaft ist eine Überprüfung des Lkw-Führungsnetzes angeregt worden. Ziel dieser Überprüfung muss eine Verminderung der Lkw-Belastung in Wohngebieten und eine menschen- und umweltfreundliche Verkehrsgestaltung sein. Die derzeitige Beanspruchung der Stadtautobahnen Richard-Boljahn-Allee und Kurfürstenallee durch Lkw-Verkehr über die Schwachhauser Heerstraße und den Rembertiring zur Stadtautobahn Breitenweg (zu den Häfen und dem GVZ und umgekehrt) muss gestoppt werden. Sie ist völlig verzichtbar, weil gut ausgebaute Außenumfahrungen vorhanden sind. Diese führen auf kürzeren Wegen und in der Regel genauso schnell zum Ziel, wie die menschenfeindliche Route durch innerstädtische Wohngebiete.
3. § 47a BImSchG schreibt vor, dass „die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Wohngebiete oder andere schutzwürdige Gebiete Lärmminderungspläne aufzustellen hat“. Die o.a. EU-Richtlinie 2002/49 EG konkretisiert diese Pflicht dahingehend, bis zum 18. Juni 2004 Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen und bis spätestens Mitte 2008 Aktionspläne durchzusetzen, d.h. ENTLASTUNG von Kfz- und Lkw-Verkehr, Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit, Kontrolle des Fahrverhaltens der Kfz-Lenker, Messung und Verminderung der Schallemissionen der Kfz, Verwendung lärmarmer Fahrbahndecken u.a.m. bis hin zu Schallschutzmaßnahmen.
Eine weitere, eingehende Begründung kann während der Sitzung mündlich erfolgen.
Kontakt: G. Knebel, BI-Sprecher, Telefon: 37 45 57, www.keine-stadtautobahn.de