Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gegen OVG - Urteil vom 30.11.2006
Pressemitteilung vom 4. April 2007
Verteiler: Redaktionen von Medien und Pressestellen in Bremen, nachrichtlich: Aktive und UnterstützerInnen der BI
Sehr geehrte Frau Journalistin, sehr geehrter Herr Journalist!
Widerstand gegen Ausbau der Schwachhauser Heerstraße bleibt angesagt: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gegen OVG – Urteil auf dem Weg zum Bundesverwaltungsgericht!
Mit zehn Einwänden gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 30.11.2006, das die Planung der Verwaltung weitestgehend „abgenickt“ hat und dessen Wortlaut am 7. Februar 2007 vorgelegt wurde, erheben die Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde. Damit wird der weitere Rechtsweg ausgeschöpft und zugleich deutlich, welche Fragwürdigkeiten die Abweisung der Klagen enthält:
Eine Verfahrensrüge zeigt die gravierende Verletzung der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Verkehrsprognose auf, fünf Rügen kritisieren die Verletzung von Grundsätzen der Rechtsprechung (Nichtbeachtung der Sanierungsverpflichtung, Unterlassungen im Abwägungsgebot, unreflektierte Übernahme technischer Richtlinien, Missachtung des BIMSchG bei der Dimensionierung, Nichtbeachtung der UVP–Pflichtigkeit hinsichtlich Klima- und Gesundheitsauswirkungen) und vier Rügen arbeiten heraus, wo das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts missachtet. Den Wortlaut der Beschwerde finden Sie auf der Startseite der BI-Homepage bzw. >hier<.
Kommentar für die Interessengemeinschaft Aufweitungsgeschädigter (IGA*):
„Angesichts dieser beeindruckenden Fülle von Problemanzeigen gegen das Gerichtsurteil wird jetzt noch deutlicher, warum der Senator für Mehrverkehr den weiteren Rechtsweg erst gar nicht abwarten, sondern unwiderrufliche Fakten schaffen wollte: Ohne Not waren in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 16 Lindenbäume abgeholzt und Ende März weitere Vorbereitungen zur beabsichtigten Straßenaufweitung durchgeführt worden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Auch die für April angekündigten und zu erwartenden weiteren Baumassnahmen werden nichts anderes sein, als pure Machtdemonstration gegen die Bevölkerung und stures Durchsetzen von Interessen der Autoverkehrslobby, die seit Jahrzehnten von einem >Autobahndurchstich< durch Bremen träumt, als ‚dritter Weg’ mitten durch die City und Alternative zur vorhandenen Autobahn - Außenumfahrung.
Eine solche Verkehrspolitik verstößt nicht nur gegen die Interessen Bremens und seiner Bewohner/innen, sondern auch gegen die Lärmschutzpläne des Bundesministers für Verkehr, der Anfang Februar 2007 ein neues Programm zur Vermeidung von (Verkehrs-)Lärm vorgestellt hat. Mit der Hoffnung auf den weiteren Rechtsweg appellieren wir zugleich an die politische Vernunft, auf eine unnötige und überdimensionierte Straßenaufweitung zu verzichten und damit einen späteren Rückbau zu vermeiden.“
*Der Interessengemeinschaft Aufweitungsgeschädigter (IGA) gehören an:
Bürgerinitiative (BI): Keine Stadtautobahn durch Bremen!;
BI Rembertiring;
Interessenvereinigung freier Berufe und UnternehmerInnen.