Stellungnahme BI zur Beiratssitzung Schwachhausen 15.1.04

Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern
für die Sitzung des Beirats Schwachhausen
am 15. Januar 2004, um 19.30 h, Aula der Schule Freiligrathstr. 11
betreffend die öffentliche Anhörung zum
Planfeststellungsverfahren vom 6.11.2003 zum Ausbau der Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße, inklusive Aufweitung des Concordia-Tunnels (2. Bauabschnitt)

1. Das eingeleitete Planfeststellungsverfahren ist eine überflüssige, unverantwortliche und rechtlich fehlerhafte Zumutung: Es wurde - lt. Auskunft des zuständigen Senators (taz und WK vom 28.11. 03) - vor Abschluss behördlicher Überlegungen zur Verhinderung oder Minimierung der damit verbundenen Eingriffe in Natur, Technik und ggf. auch Privateigentum eingeleitet. Außerdem liegt keine Gesamtplanung vor, obwohl das Bauvorhaben in einem innerstädtischen Zusammenhang zu sehen ist und die Planungen - man beachte die Bezeichnung „2. Bauabschnitt“ - eine „wesentliche Änderung“ von öffentlichen Straßen und Schienenwegen vorsehen: Eine bauliche Erweiterung um einen durchgehenden Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr wird beabsichtigt, aber als Grund und gesetzliche Grundlage für das Projekt wird ein Ausbau des ÖPNV ausgegeben!

2. Der Beirat Schwachhausen hat mit Beschluss vom 20. März 2003 die Herausnahme dieser Strecke aus dem Lkw-Führungsnetz und die Vorlage einer Lärmminderungsplanung gefordert. Diese Forderungen werden mit der vorgelegten Planung nicht nur ignoriert, sondern konterkariert, obwohl die Koalitionsvereinbarung des neugewählten Bremer Senats die „verstärkte Berücksichtigung des Lärmschutzes im Rahmen der Bauleitplanung sowie bei Straßensanierungs- und Straßenbaumaßnahmen“ ausdrücklich vorsieht. (Vereinbarung zur Zusammenarbeit für die 16. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2003-2007 vom 20. Juni 2003, S. 61) Insoweit ist diese Planung „senatsfeindlich“ und richtet sich
- auch in diesem Punkt - eindeutig gegen „bremische Interessen“.

3. Zur Rechtfertigung der Planung wurde seitens der Planer (ASV) stets betont, die Planung sei verkehrswissenschaftlich und technisch auf dem neuesten Stand. Diese Angabe ist erkennbar falsch und irreführend:
a) Die 2003 vorgelegte Planung ist weitgehend identisch mit der 1988 vorgelegten Planung. Diese wurde bereits vor 15 Jahren als ein Überbleibsel der Ideologie der „autogerechten Stadt“ entlarvt und erfolgreich bekämpft.

b) Die 2003 vorgelegte Planung leugnet den ausreichend vorhandenen Verkehrsraum und dimensioniert neue Kfz-Verkehrswege für wenige Stunden „Spitzenverkehrszeiten“. Das stellt eine immense Ressourcenverschwendung dar und ist weder in Bremen noch bundesweit auf der Höhe der Zeit.

4. Dazu hier nur ein Zitat aus der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Wochenzeitung Das Parlament (Heft B 28/2003, 7. Juli, S. 42):

„Die finanziellen Spielräume der Städte sind sehr begrenzt...Dagegen birgt der in vielen Städten beobachtbare Rückgang der Wohnbevölkerung ...auch die Chance, städtebauliche Sünden insbesondere der siebziger Jahre zumindest teilweise zu korrigieren: So könnten Straßen zurückgebaut, Plätze und Naherholungsflächen sowie Bauflächen für Familien mit Kindern und damit urbanes Ambiente neu entstehen...Insgesamt könnte auch in der Verkehrspolitik die Krise als Chance verstanden und angenommen werden. Wenn die Städte ihre Bevölkerung halten wollen, müssen sie sich Gedanken um ihre Attraktivität machen, und diese hängt nicht zuletzt davon ab, wie man sich als Fußgängerin oder Radfahrer, mit Einkaufstasche und Kinderwagen in einer Stadt bewegen und wohlfühlen kann.

.auch in der Verkehrspolitik geht es heute mehr denn je um pfiffige, kostengünstige und effiziente Lösungen. Diese Anforderungen sollten die Richtschnur für Ausschreibungen sein.“

Von solch zukunftsweisenden Ansätzen findet sich in der vorgelegten Planung nichts.
Stattdessen soll eine noch intakte Wohngegend durch neue Schneisen zerklüftet und substanziell geschädigt werden. Wer Schaden von Bremen abwenden will, muss diese Planung bekämpfen.

Eine weiter auf die Planung eingehende Stellungnahme kann ggf. während der Sitzung mündlich erfolgen.