Beschwerde in Brüssel angenommen: Bremens Verstöße gegen EU - Bestimmungen zur Luftreinhaltung werden ermittelt und überprüft.

Pressemitteilung vom 21.12.2006

Mitteilung / Information für die Presse (nachrichtlich: BI-Aktive und Unterstützer/innen)

Sehr geehrte Frau Journalistin, sehr geehrter Herr Journalist,

die von Europa-, Landes- und Kommunalpolitiker/innen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützte Beschwerde von Mitgliedern der Interessengemeinschaft Aufweitungsgeschädigter (IGA)
bei der EU - Kommission in Brüssel ist angenommen worden.
"Die Beschwerde wird von den Dienststellen der Kommission auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechts geprüft. Sie werden vom Ergebnis dieser Prüfung und vom Ablauf eines etwaigen
Vertragsverletzungsverfahrens unmittelbar unterrichtet"
, teilt das Generalsekretariat der Europäischen Kommission mit. Den Wortlaut der Schreiben und eine erste Reaktion unseres Anwalts finden Sie in den folgenden beigefügten Dateien:
Beschwerdeeingang EU - Kommission 1.12.2006, Generaldirektion Umwelt
Reaktion RA Driever vom 14.12.2006 an Generaldirektion Umwelt
Annahme der Beschwerde durch EU-Kommission 7.12.2006

Kurzinformation zum Inhalt der Beschwerde:

Die am 1.11.2006 erhobene Beschwerde richtet sich
1. gegen die Untätigkeit des Landes Bremen gegenüber erheblichen Überschreitungen der Luftschadstoff-Grenzwerte im Kreuzungsbereich Dobbenweg/Schwachhauser Heerstraße und
2. gegen das Vorhaben, die Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße
mit zwei vollwertigen Kfz-Fahrspuren auszubauen und dadurch die Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen auf Dauer noch weiter zu erhöhen.
Die Beschwerde legt dar, dass im Ausbaubereich der Schwachhauser Heerstraße die Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) schon heute in unzulässiger Weise überschritten werden. Daraus ergibt sich für Anlieger eine Gesundheitsgefährdung, die nicht hinnehmbar ist.
Durch die Planung, Concordia-Tunnel und Schwachhauser Heerstraße auszubauen, wird diese
Gefahr nicht nur verstetigt, sondern sogar noch erhöht. Der von Bremen 2006 vorgelegte Luftreinhalteplan
vermag diese Gefährdungen nach eigenem Anspruch nicht auszuräumen. Zitat:
"Das Eingeständnis, dass auch zuküntig von Überschreitungen der Grenzwerte auszugehen ist, spiegelt
schon jetzt die Erfolglosigkeit der im Luftreinhalte- und Aktionsplan Bremen vorgesehenen Massnahmen wieder. Eine konsequente ... effektive Bekämpfung der Immissionsbelastungen lässt der Plan vermissen.
" (Seite 8 der Beschwerde, die im Volltext hier eingesehen werden kann.)

Die Beschwerde weist überzeugend nach, dass das Land Bremen in mehrfacher Weise gegen die
EU - Richtlinien verstößt. Als Konsequenz daraus ist die EU - Kommission aufgefordert, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Bremen, ein Vertragsverletzungsverfahren
nach Artikel 226 EGV einzuleiten und diese Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht der EU zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Knebel,
für die beteiligte Initiative IGA (weitere Ansprechpartner siehe unten)

Sprecher der IGA

(Interessengemeinschaft Aufweitungsgeschädigter im Bereich Schwachhauser Heerstrasse)
für die Interessenvereinigung freier Berufe und UnternehmerInnen: Frau Dr. med. E. Pahl;
BI-Keine Stadtautobahn (Schwachhausen) Herr Günter Knebel;
BI-Rembertiring (Ostertor) Herr Ulrich Draub.

Sonderkonto der IGA Nr. 100873861 Sparda Bank Hannover BLZ 25090500