Veröffentlichung der OVG - Klage gegen PfB v. 22.12.2005

Pressemitteilung vom 19.03.2006

Verteiler: Medien und Pressestellen in Bremen, nachrichtlich: BI-Unterstützer/innen

Sehr geehrte Frau Journalistin, sehr geehrter Herr Journalist,

die Klage gegen die unnötige und überdimensionierte Aufweitung des Concordia-Tunnels und der Schwachhauser Heerstraße ist fristgerecht eingereicht worden und wird - wahrscheinlich Mitte Juni 2006 – vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen verhandelt. Der Wortlaut der Klage ist soeben veröffentlicht worden auf der Homepage unserer Bürgerinitiative, sie finden ihn auf der Startseite oder direkt unter http://www.keine-stadtautobahn.de/Stellnahmen/KlageOVG1-3-06-MRG22.pdf

Zum Inhalt der Klage teilen wir zusammenfassend – aus der Klageschrift - mit:

„Die Beklagte ist … in verschiedener Hinsicht über die berechtigten Einwände der Kläger (und anderer Einwänder) hinweggegangen, ohne dass dies erforderlich gewesen wäre:
a) Die Beklagte hat fehlerhaft angenommen, dass es aus verkehrlichen Gesichtspunkten erforderlich sei, für den Fahrzeugverkehr beiderseits neben dem Gleiskörper für die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) einen doppelspurigen Autoverkehr zu ermöglichen.

b) Die Beklagte hat zu Unrecht den Hinweis der Kläger und Einwender missachtet, dass durch den zu breiten Ausbau des Straßenabschnittes neuer und zusätzlicher Verkehr angezogen (induziert) wird und dadurch weitere schädliche Umweltauswirkungen auf die Grundstücke der Kläger (und anderer) ausgehen.

c) Die Beklagte bei allem die Emissionen aus Lärm, Erschütterungen und Luftverschmutzung zu gering geachtet und damit geschützte Rechtspositionen der Kläger verletzt.

d) Die Beklagte hat im übrigen aber auch wesentliche Sachverhalte unzureichend und/oder falsch ermittelt und ihrem Beschluss zugrunde gelegt, so dass eine ordnungsgemäße Abwägung gar nicht stattfinden konnte.

Das wird im Einzelnen ausgeführt werden. Die Kläger betonen ausdrücklich, dass sie sich nicht gegen die Anlage eines gesonderten Gleiskörpers für die Straßenbahn wehren. Auch die Kläger sind der Auffassung, dass es eine zutreffende verkehrspolitische Entscheidung der Beklagten ist, der Straßenbahn „Vorfahrt“ vor dem MIV zu geben. Damit wird der ÖPNV attraktiver gemacht und gleichzeitig ein Beitrag dazu geleistet, die Verkehrsemissionen in diesem städtischen Bereich herabzusetzen.
Die Kläger wenden sich im Kern gegen die durchgängige Doppeltrassierung der beiden Straßenhälften. Sie wenden sich nicht gegen eine Auslegung der beiden Straßenhälften, die je eine (1) überbreite Spur vorsieht, um bei besonderen Verkehrssituationen eine Parallelführung des Verkehrs zu ermöglichen. Sie sprechen sich aber entschieden gegen eine Kapazitätsausweitung aus, die unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist.“

Für eventuelle Anfragen zum Inhalt der Klage und/oder zum Verfahren stehen die prozessführenden Bremer Anwälte Professor Dr. Hans Ganten und Professor Dr. Gerd Winter ggf. zur Verfügung.

Für Berichterstattung danken wir Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Knebel, zur Zeit BI-Sprecher