Bekanntgabe des Urteils über die Klage gegen Pfb vor dem OVG

Pressemitteilung vom 30.11.2006

Verteiler: BI – Intern und einige Medien – Redaktionen, nachrichtlich: BI – Unterstützerinnen und Unterstützer, Interessengemeinschaft Aufweitungsgeschädigter

Nach einer Auskunft des Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Hans Ganten, der heute eine fernmündliche Auskunft des OVG erhalten hat, und aufgrund von Presseanfragen, die auf eine Pressemitteilung des OVG reagierten, werden die Klagen der drei Kläger gegen die unnötige und überdimensionierte Aufweitung der Schwachhauser Heerstraße und des Concordia – Tunnels abgewiesen: Die Beklagte werde zwar zu aktiven Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücke verpflichtet, aber im übrigen werde die Klage abgewiesen, den Klägern die Übernahme von 4/5 der Verfahrenskosten auferlegt und Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Wortlaut des Urteils liege noch nicht vor.

Aufgrund bereits erfolgter Nachfragen von Medien übermitteln wir folgende erste Stellungnahme zur Klageabweisung:

Die Bürgerinitiative hat viel erreicht, leider aber nicht das angestrebte Ziel!

Zu dem Erreichten gehört die Abwehr eines Bauvorhabens, das bereits vor mehr als 18 Jahren begonnen werden sollte. Dessen mangelnde Sinnhaftigkeit und die verwerfliche, ja Stadtbild und Umwelt zerstörende Überdimensionierung des Vorhabens kann nicht dadurch ausgeglichen werden, dass das Oberverwaltungsgericht Bremen den beklagten Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig zustande gekommen hält - im Rahmen seines rechtlichen und gerichtlichen Ermessens. Insoweit bleibt zu hoffen und weiter darauf hinzuwirken, dass der Vollzug des Ausbaus, nachdem er rechtlich zulässig wird, aufgrund wünschenswerter politischer Veränderungen doch noch gestoppt wird.

Zu dem Erreichten gehört, dass durch den Protest die ursprüngliche entsetzliche Gigantonomie der Planung auf die jetzt vorliegende Überdimensionierung zurückgeführt werden konnte: Dadurch konnten immerhin rd. 200 Quadratmeter Grundstücke und damit etliche Grünstreifen „gerettet“ werden. Auch dadurch wird belegt, dass der Widerstand von Bürgerinnen und Bürgerinnen der Willkür von Behörden Grenzen setzen kann.

Vor allem aber gehört zum Erreichten, die beeindruckende, enorme Solidarität und Spendenbereitschaft vieler Bremer Bürgerinnen und Bürger! Diese haben durch ihre Unterstützung der drei Initiativen „Keine Stadtautobahn durch Bremen!“, „Rembertiring“ und der „Vereinigung freier Berufe und Unternehmerinnen“ über viele Jahre den nötigen Widerspruch und Widerstand überhaupt erst möglich gemacht und stets angespornt!

Zum Erreichten gehört auch die beeindruckende Unterstützung, Zusammenarbeit und Solidarität der zuständigen Beiräte. Sie haben als Träger kommunaler Belange über die Parteigrenzen hinweg ihr politisches Mandat als Anwälte der Interessen der Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadtteile wahrgenommen und sind dabei (leider) an die ihnen gesetzten Grenzen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gestoßen.

Die Initiativen werden mit ihren Prozessbevollmächtigten den Wortlaut des Urteils sehr genau darauf hin prüfen, ob sich Möglichkeiten für den weiteren Rechtsweg ergeben. Außerdem wird peinlich genau darauf zu achten sein, dass die Auflagen des Gerichts für aktiven Schallschutz eingehalten werden. Die anhaltende kritische Weiterarbeit der Initiativen ist nötig - um die Lebensqualität in der Stadt Bremen zu erhalten.