Verhandlung der Klage gegen Pfb vor dem OVG

Pressemitteilung vom 19.11.2006

Verteiler: Medien und Pressestellen in Bremen, nachrichtlich: Unterstützer/innen der Bürgerinitiativen und der Interessengemeinschaft Aufweitungsgeschädigter

Sehr geehrte Damen und Herren,

am kommenden Dienstagvormittag um 9.30 h beginnt im Raum 306 des Oberverwaltungsgerichts Bremen die Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss (Pfb), der die rechtliche Grundlage für die überdimensionierte und unnötige Aufweitung von Schwachhauser Heerstraße und Concordia-Tunnel bilden soll. Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin und des Klägers gegen den PfB vom 22.12.2005 weisen nach, dass dieser Beschluss fehlerhaft zustande gekommen und daher zu verwerfen ist.

Die wesentlichen Gesichtspunkte sind in der Klageschrift vom 1. März 2006 bereits enthalten, die jetzt vorgelegte Ergänzung der Klageschrift belegt noch detaillierter weitere Fehler und Widersprüche, die der Planfeststellungsbeschluss in folgenden Punkten enthält: Verkehrsentwicklung, Prognose, Lärmwirkung sowie eine defizitäre und unzutreffende Prüfung von Alternativen. Letztere hat de facto gar nicht stattgefunden, was bereits im Rahmen des Vorverfahrens bei der Erörterung bzw. besser der Zurückweisung der Widersprüche überdeutlich wurde. Während des Prozesses sollen auch noch weitere Gesichtspunkte vorgetragen werden, die die umwelt- und gesundheitsschädigenden Wirkungen des Pfb belegen.

Alle Informationen zur Klageschrift und zur aktuell vorgelegten Ergänzung der Klageschrift finden Sie unter www.keine-stadtautobahn.de auf der Startseite. Für Berichterstattung in der Sache danken wir bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Knebel, zurzeit Pressesprecher der BI