Weser Kurier, 31. März 2005 online
Ein Fahrverbot wäre nichts Neues
BERLIN (DPA). In der Diskussion um die Feinstaubbelastung der Luft in Großstädten fordern Politiker auch wieder Fahrverbote. Das Bundesimmissionsschutzgesetz erlaubt Straßenverkehrsbehördenden seit 1990, bei zu hoher Schadstoffbelastung Straßen zu sperren und Verkehrsverbote auszusprechen. Doch kaum eine Behörde hat davon bisher Gebrauch gemacht.
Während der Ölkrise Ende 1973 hatte es schon einmal Fahrverbote gegeben. An vier aufeinander folgenden Sonntagen waren damals die Straßen in Deutschland leer. Von Ausnahmen für bestimmte Personenkreise abgesehen, gehörten die Straßen und Autobahnen den Fußgängern und Radfahrern. Verstöße wurden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
Auch Italien, Belgien, Luxemburg und Dänemark schlossen sich an. Außerdem galten zeitweilig Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 100 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen.
Danach gab es nur noch regionale Verbote wegen Ozonalarms; die meisten Fahrzeuge waren jedoch nicht betroffen, weil sie Katalysatoren hatten. So zum Beispiel bei einem Fahrverbot am 12. August 1998 wegen alarmierend hoher Ozonkonzentrationen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland: 80 Prozent aller Autos durften weiter fahren, weil sie mit Katalysatoren ausgerüstet waren, die restlichen Autofahrer hielten sich nicht an das Verbot, und die Polizei ahndete Verstöße nur in Ausnahmefällen. Schon seit 1982 rufen Umweltverbände jährlich einen Aktionstag "Mobil ohne Auto" aus, doch finden sie damit in Deutschland kaum Gehör.