Ampeln vor dem Concordia-Tunnel: (K)ein Ärgernis?!

Leserbrief vom 16. April 2009
Ampeln vor dem Concordia-Tunnel:
(K)ein Ärgernis?
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Verteiler: Redaktion Weser-Kurier / Bremer Nachrichten; nachrichtlich: BI-Unterstützer/innen und verkehrspolitisch interessierte Multiplikator/innen (Beiräte)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den heutigen Berichten über die „Ärgernis-Ampeln“ am Concordia-Tunnel sende ich Ihnen folgende Zeilen als Leserzuschrift:

Ampeln sind nicht das Ärgernis

„Die Empfehlung von Bernd Meier, den Concordia-Tunnel generell für Lkw zu sperren, ist zu begrüßen. Eine vernunftgeleitete, umwelt- und menschengerechte Stadtentwicklung orientiert darauf, Lkw-Verkehre aus Innenstädten herauszuhalten. Etliche Beschlüsse der zuständigen Ortsbeiräte liegen dazu vor, auch die Bremische Bürgerschaft hat das mit der Drucksache 16/241 S am 9. November 2004 über alle Fraktionsgrenzen hinweg einstimmig beschlossen – und für die Zeit nach der Fertigstellung des Tunnelumbaus vom Senat ein entsprechendes Konzept (Nachtfahrverbot, Tonnagebegrenzung etc.) gefordert.
Diese (in Kopie beigefügte) Beschlusslage wurde bereits im Folgejahr 2005 durch das Aufstellen eines Schildes an der BAB-Abfahrt Vahr konterkariert, mit dem seit dieser Zeit der Lkw-Verkehr sogar ausdrücklich „eingeladen“ wird, die Abfahrt Vahr zur Fahrt ins Zentrum Bremens zu nutzen – über die Richard Boljahn- und Kurfürstenallee, die bekanntlich in die Schwachhauser Heerstraße mündet. Dass diese Einladung gern angenommen wird, belegen die täglichen Lkw-Durchfahrten, von denen nur einige wenige bisher durch „Steckenbleiben“ im Tunnel unterbrochen worden sind. Wenn der Tunnel künftig 4,50 m Durchfahrhöhe haben wird, dann gilt noch mehr als bisher „freie Fahrt für (Schwer-)Lastverkehr“ durch Bremens Innenstadt und damit das Gegenteil dessen, was die Bürgerschaft beschlossen hat. Darin liegt das eigentliche Ärgernis – und nicht in zwei harmlosen Ampeln, die nur ihre „Pflicht“ tun bzw. Funktion erfüllen.
Bremer Bürgerinnen und Bürger müssen sich (auch vor diesem Hintergrund) fragen, welchen Wert „legislative“ Bürgerschaftsbeschlüsse haben, wenn ausführende bremische Behörden offensichtlich anderes wollen und dementsprechend „exekutieren“. Die Frage nach dem Selbstverständnis der „gesetzgebenden Gewalt“ von Politikerinnen und Politiker könnte daran ebenso angeschlossen werden, wie die berühmte Frage, von welchem Teil des Volkes die Staatsgewalt (wirklich) ausgeht?
Das Volk von Wählerinnen und Wählern wird bei den nächsten Wahlen Antworten darauf suchen und sicher auch finden.“

Mit der Bitte um Abdruck dieses Leserbriefes und
mit freundlichen Grüßen

Günter Knebel, BI-Sprecher „Keine Stadtautobahn durch Bremen!“
www.keine-stadtautobahn.de

Zum Bürgerschaftsbeschluss vom 09.11.2004