12/2003: Unterlagen zur Enteignung

Einladung zur Protestversammlung
bezüglich der Enteignung von privaten Grundstücken Schwachhauser Heerstraße
1. Dezember 2003

An die AnwohnerInnen der Schwachhauser Heerstraße 1 - 43 und die NachbarInnen in den angrenzenden Straßen, die von den Folgen der Heerstraßenaufweitung betroffen sein werden.

Bremen, im November 2003

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
mit der „Auslegung von Planunterlagen“ am 5.11.03 hat Bausenator Eckhoff bestätigt, dass er nun auch die Aufweitung der Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße zu einer gewaltigen Trasse innerhalb des Lkw-Führungsnetzes durchsetzen will:

  • vier Autobahn-Fahrspuren von 2,80 m - 3,25 m für den Kfz- bzw. Lkw-Verkehr
  • Separierung und Hochpflasterung des Straßenbahnfahrwegs von rd. 6 m Breite
  • Aufweitung und Erhöhung des Concordia-Tunnels auf 32,50 m Breite und auf 4,50 m Durchfahrhöhe!

Für diese Einladung an den Schwerlastverkehr soll der gesamte vorhandene alte Baumbestand geopfert und rd. 630 qm Privateigentum „erworben“ bzw. ggf. enteignet werden. Mitten durch Bremen wird von der BAB-Abfahrt Vahr bis zur Hochstraße über den Breitenweg eine Lkw-Trasse in Autobahndimensionen geschlagen, die Großmarkt und GVZ bedient. Die „Stadt am Fluss“ wird so zur „Stadt an der Autobahn“, das „Wohnen am Abgasstrom“ wird für viele unerträglich.

 

Welche Folgen hat das Vorhaben für Sie als AnliegerIn im Umfeld der Schwachhauser Heerstraße? Nach dem Straßenausbau wird:

  • Das Verkehrsaufkommen dort noch weiter erhöht,
  • die Lärm-, Schmutz- und Schadstoffbelastung erheblich steigen.
  • Die verbreiterte Straße den Stadtteil zerschneiden,
  • das Überqueren länger dauern und damit
  • das Unfallrisiko für Sie und ihre Kinder zunehmen.
  • Grundstücke und Immobilien werden an Wert verlieren.
  • Die noch vorhandene Wohnkultur zunehmend aufgegeben,
  • die Wohngebiete von Dauerbewohnern entvölkert und
  • alteingesessene Geschäfte verlieren ihre Kundschaft und geben auf.

 

Wenn Sie wissen wollen, ob und inwieweit Sie oder Ihr Grundstück von den Baumaßnahmen betroffen sind/ist, dann nehmen Sie Einsicht in die Planunterlagen bei den Ortsämtern (siehe unten) und folgen dieser EINLADUNG zu einer:

INFORMATIONSVERANSTALTUNG

Montag, 1. Dezember 2003, von 20.00 h - 22.00 h

Michaelskirche, direkt am Rembertiring, Eingang Salvador-Allende-Straße

Tagesordnung:

1. Information zum Bauvorhaben und Planfeststellungsverfahren,
Mitwirkung:
Vertreter zuständiger Stellen (angefragt).

2. Beratung von Einwänden, Einspruchsfrist

3. Ideen für Aktionen der Bürgerinitiative, Formierung des Widerstands

Bitte kommen Sie und informieren Sie sich, falls Sie verhindert sind, bewegen Sie Angehörige oder Nachbarn.

 

Zur Veranstaltung laden ein: Die Bürgerinitiativen (BI) „Rembertiring“ und v.i.S.d.P. verantwortlich überreicht durch die Bürgerinitiative „Keine Stadtautobahn durch Bremen!“


Betr.: Schwachhauser Heerstraße/Dobben/Rembertiring als MEGA-TRASSE zu Großmarkt- und GVZ,
hier: 2. Bauabschnitt, Holleralle bis Bismarckstraße

Betr.: Grunderwerb durch die Stadt Bremen, d.h. ggf. Enteignung

Das dem Erläuterungsbericht zur Ausbauplanung beigefügte Grunderwerbsverzeichnis für die Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße enthält einen
„Grunderwerbsplan“, dem folgende Angaben entnommen sind:

Lfd. Nr.

Haus-Nr.

zu erwerbende Fläche

1

7

ca.3,8

2

9

ca. 8,5

3

11

ca. 12,5

4

13

ca. 16,7

5

15

ca. 17

6

17

ca. 35,7

7

23

ca. 26,3

8

20

ca. 0,5

9

22

ca. 16,4

10

24/26/28

ca. 145

11

30

ca. 53,5

12

30A

ca. 58,2

13.1

32

ca. 52,6

13.2

34

50,2

14

43

ca. 135,7

Folgende allgemeine Hinweise für Einwendungen können gegeben werden:
Ich (Name, Adresse, Geb.datum) möchte folgende Mängel/Einwendungen zu den ausgelegten Planunterlagen „Ausbau der Schwachhauser Heerstraße zwischen Hollerallee und Bismarckstraße, 2. Planungsabschnitt“ erheben:

  1. Direkte Beeinträchtigungen durch die geplante Straßenführung (z.B. Wegfall von Einfahrt, Vorgarten, Parkraum u.a.m.) also enteignungsgleiche Eingriffe.
  2. Direkte Eingriffe in die geschäftliche Existenz bei Einzelhändlern, Dienstleistern
  3. Hinweise zu abweichenden Aussagen von Politikern/Ortsbeiräten/des Gestaltungsbeirats usw.
  4. Abweichende Aussagen oder Fakten zu
    • Verwaltungsstreitverfahren 1. Bauabschnitt
    • Bausatzungen
    • Frühere Vereinbarungen mit Planungsträgern
    • Verkehrsprognosen u.a.m.
  5. Hinweise auf Verluste von Arbeitsplätzen und/oder Strukturveränderungen, z.B. Verslumung
  6. Hinweise auf Belastungsfaktoren für Gesundheit und Umwelt, wie z.B.
    • Luftbelastung
    • Lärmbelastung
    • Erschütterungen
    • Beeinflussung des Kleinklima etc.
    • Hinweise auf sonstige (Lebens-)Qualitätsminderungen durch die geplanten Maßnahmen.

Je konkreter die Einwendungen mit Fakten unterlegt sind, desto wirksamer sind sie.

Die Einwendungen müssen bis spätestens 19.12.2003 beim Ortsamt (OA) oder einer der folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden, wo die Unterlagen einzusehen sind:

OA Schwachhausen/Vahr, Kurfürstenallee 124 A, 28211 HB;

OA Mitte/Östliche Vorstadt, Am Dobben 91, 28203 HB,

Bibliothek der Bremischen Bürgerschaft, Börsenhof, Eingang A, 28195 HB oder

Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ansgaritorstraße 2, 28195 HB